Vertragsgestaltung 1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Seminarteilnehmer und Seminarveranstalter über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schrift. 1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Leistungen des Seminarveranstalters 2.1. Die Trainer erbringen ihre Dienstleistungen selbst. 2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind im Prospekt ersichtlich und dem Auftraggeber bekannt. 2.3. Der Seminarteilnehmer erkennt das Urheberrecht der Trainer an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Seminarteilnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Trainers. 2.4. Der Seminarveranstalter verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Seminarteilnehmer bekannt geworden sind. 2.5. Der Seminarveranstalter trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminar-/Kongresshotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Veranstalter wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Seminars treffen. 2.6. Der Seminarveranstalter ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Seminarteilnehmers anzubieten. 2.7. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der Seminarveranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, einen Ersatztrainer zu verpflichten. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Seminarveranstalters keine Ersatzpflicht.
Sicherung der Leistung 3.1. Der gesamte Rechnungsbetrag ist spätestens bis 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. 3.2. Sollte am Termin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Seminarteilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Seminar. Nach Anmeldung kann nicht mehr von der Teilnahme zurückgetreten werden. Es ist aber jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu melden. Bei Storno bis acht Wochen vor Seminarbeginn werden 30 % der Gebühr, danach wird diese in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei Veranstaltungen, die durch eine dritte Partei gesponsert werden, ist bei Nichterscheinen der angemeldeten Seminarteilnehmer ein Buchungs- und Ausfallbetrag in Höhe der vollen Gebühr zu zahlen.
Allgemeine Bedingungen 4.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für diese Bedingung und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Bamberg, Deutschland.